* Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) §17 (2) besteht eine Kennzeichnungspflicht für Installationen, in denen kein Trinkwasser eingesetzt wird und laut DIN 1989 muss jede Regenwassernutzungsanlage mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet sein. * Kennzeichnungs-Set für die generelle Kennzeichnung von Gebäuden, in denen eine Regenwassernutzungsanlage installiert ist und für die separate Kennzeichnung von Leitungen und Entnahmestellen, die nicht mit Trinkwasser betrieben werden.